23. August 2021

BAGSV-Wahlprüfstein Nr. 3: zum Thema Entschädigung für Berufsverbote

Wie stehen die für den Bundestag kandidierenden Parteien zu den für uns Selbständige wichtigsten politischen Anliegen? – Im Frühjahr haben wir BAGSV-Verbände acht gemeinsame Wahlprüfsteine entwickelt und an alle (auch kleinere) Parteien geschickt. Jetzt veröffentlichen wir die uns vorliegenden Antworten. (Von der AfD haben wir trotz mehrfacher Erinnerungen keine erhalten.) In einer Serie veröffentlichen wir werktäglich die Antworten auf eine unserer Fragen.

Wahlprüfstein Nr. 3:

Infektionsschutzgesetz: Wann und wie wollen Sie sicherstellen, dass bei künftigen Pandemien Selbstständige im Fall von Betätigungsverboten angemessen entschädigt werden? Wie sollen die Entschädigungen bemessen werden? Wie wollen Sie insbesondere auch die Lebenshaltungskosten berücksichtigen?

Antworten der CDU/CSU

Mit dem Risiko von Krisen wie einer Pandemie müssen Selbstständige auch in Zukunft leben und umzugehen lernen. Im Fall der Corona-Pandemie wurden umfassende Hilfen beschlossen. Wir setzen uns auch dafür ein, einen Unternehmerlohn im Rahmen dieser Hilfen einzuführen, was die Erstattung der Fixkosten ergänzen soll. Der vereinfachte Zugang und die Ausgestaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende und gerade auch für Selbstständige in der Corona-Pandemie war und ist eine richtige Maßnahme. Wir werden grundsätzlich prüfen, welche pandemiebedingten Maßnahmen gut funktioniert haben und wo es noch Verbesserungsbedarf gibt.

Antworten der Grünen

In der Pandemie haben wir uns für einen Unternehmerlohn in Höhe der Pfändungsfreigrenze (ca. 1.200 Euro) plus eine Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge – ein sogenanntes Existenzgeld – eingesetzt, den es nur in wenigen Bundesländern, z.T. für einen begrenzten Zeitraum, gab. Dies fordern wir GRÜNE auch weiterhin. Sollte es bei Corona-Hilfen zu Rückzahlungen kommen, sollen diese großzügig gestundet werden. In zukünftigen vergleichbaren Krisensituationen würden wir die Hilfsprogramme um ein solches Existenzgeld ergänzen wollen. Der Eigenkapitalzuschuss in den Überbrückungshilfen des Bundes soll auch Solo-Selbständigen zu Gute kommen. Darüber hinaus beabsichtigen wir, die Grundsicherung zu einer Garantiesicherung weiterzuentwickeln, so wäre der Zugang leichter und gerechter.

Antworten der SPD

Wir werden Solo-Selbständige besser absichern, deren Geschäftsmodell sie grundsätzlich trägt, bei denen jedoch unvorhersehbare erhebliche Einnahmeausfälle, etwa durch den kurzfristigen Wegfall von Auftraggebern, zu Notlagen führt. Mit einem Sicherungsgeld schaffen wir einen neuen Weg der solidarischen Absicherung durch die Bundesagentur für Arbeit für Selbständige in Notlagen, die über branchen- und saisonübliche Schwankungen hinausgehen. Das Sicherungsgeld soll mit Leistungen der Arbeitslosenversicherung vergleichbar sein. 

Antworten der FDP

Wir Freie Demokraten fordern, für den Fall der Fälle bei Wirtschaftshilfen und Hilfen für Selbstständige in Zukunft besser gerüstet zu sein. Die Coronakrise hat gezeigt, welche Instrumente es im Fall großer Krisen mit außergewöhnlichen Verhältnissen in der gesamten Wirtschaft und auf dem gesamten Arbeitsmarkt braucht. Für solche Fälle brauchen wir eine negative Gewinnsteuer, bei der Verluste aus dem aktuellen Jahr mit Gewinnen der Vorjahre verrechnet werden können. Und wir brauchen dann ebenso Hilfen für Selbstständige mit und ohne Angestellte, um einen ausreichenden Unternehmerlohn zu gewährleisten. 

Antworten der Linken

DIE LINKE setzt sich dafür ein, die Arbeitslosenversicherung so zu reformieren, dass auch Selbständige besser geschützt sind. Beitragsbemessung und Leistung sollen sich dabei an ihrem tatsächlichen Einkommen orientieren. Für Solo-Selbständige und Freiberufler*innen sind dieAuftraggeber*innen analog den Arbeitgeber*innen an den Beiträgen zu beteiligen. Der Leistungsbemessung soll das beitragspflichtige tatsächliche Einkommen zugrunde liegen. Alle Selbständigen sollen obligatorisch in den Schutz der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung einbezogen werden. Solange ein solches System noch nicht greift, sollten im Fall einer Pandemie schneller fließende und umfangreichere Soforthilfen Selbständige besser schützen. 

Antwort der Freien Wähler

Als Bekenntnis zur Marktwirtschaft setzen wir auf den Wettbewerb, auf die Tarifautonomie und das Leistungsprinzip. Der Schutz des Eigentums und die unternehmerische Entscheidungsfreiheit genießen für uns einen hohen Stellenwert. Gerade deswegen fordern wir ein Entschädigungsgesetz für die vom Lockdown betroffenen Selbstständigen, die durch die Corona- Bekämpfungsverordnungen an der Ausübung ihres Berufes und der Führung ihres Geschäfts gehindert wurden. Diese haben ein besonderes Opfer für die Gesellschaft erbracht und dürfen mit dem dadurch für sie entstandenen finanziellen Verlust nicht allein gelassen werden.
Zum Umfang des Schadensersatz: Es ist grundsätzlich das „Integritätsinteresse“ zu ersetzen: Der Selbstständige ist so zu stellen, wie wenn das schädigende Ereignis, die Betriebsschließung, nicht stattgefunden hätte. 

Antwort von Volt

Spezifisch für Mitglieder der Künstlersozialkasse fordern wir eine erweiterte Regelung, die in generellen Notsituationen – etwa wie in der COVID 19 Pandemie – Künstlern erlaubt, ihren Lebensunterhalt vorübergehend auch nicht-künstlerisch zu bestreiten,ohne den sozialen Schutz zu verlieren.

Antwort der Piraten

Es hat sich gezeigt, dass die getroffenen Regelungen in vielen Fällen wirklichkeitsfremd sind. Statt einzelne Monate als Berechnungsgrundlage für Hilfsgelder zu nehmen, wäre ein Jahresdurchschnitt, durchaus auch über mehrere Jahre, zielführender. Für erst kurzzeitig im Geschäft befindliche Unternehmen wäre eine Branchendurchschnitt ein Ansatzpunkt.

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