11. Mai 2018

Gemeinsame Stellungnahme von elf BAGSV-Verbänden zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Zusammen mit zehn weiteren Verbänden hat der VGSD zum GKV-VEG Stellung genommen

Die Senkung der Mindestbemessungsgröße für Selbstständige auf 1.142 Euro ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, er greift aber zu kurz. Weitere Schritte müssen noch in dieser Legislaturperiode folgen, damit Selbstständige mit kleinem und mittlerem Einkommen bei Einführung einer Altersvorsorgepflicht nicht finanziell überfordert werden.

Das ist die Kernbotschaft einer Stellungnahme zum Referentenentwurf für das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG), die elf in der BAGSV organisierte Verbände anlässlich der Verbändeanhörung am Montag dieser Woche erstellt haben.

Trotz knapper Abgabefrist viele Mitzeichner

Geschrieben wurde die Stellungnahme von Andreas Lutz zunächst für den VGSD, zehn weitere Verbände aus der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände haben die Stellungnahme trotz der knappen Abgabefrist mitgezeichnet.

In der Stellungnahme mahnen die Verbände nicht nur weitere Schritte an, sie machen auch pragmatische Vorschläge, wie das Gesetz – ohne die Vorgaben des Koalitionsvertrags allzusehr zu verlassen – noch deutlich verbessert werden könnten.

Bitte beachten Sie auch die gemeinsame Stellungnahme von BDD e.V. und drei weiteren Verbänden zum GKV-VEG. Andreas Lutz vom VGSD und Ralf Lemster vom BDÜ hatten in den vergangenen zwölf Monaten eng mit dem BDD zusammengearbeitet, um eine Senkung der Mindestbeiträge zu erreichen. Das Positionspapier enthält ähnliche Argumente wie unsere Stellungnahme, stellt diese aber ausführlicher dar:

2 Kommentare

  1. Hartmut Stöckel sagt:

    Leider werden immer wieder Selbstständige übersehen und vergessen, die in der Vergangenheit erst in die PKV genötigt wurden (Höchtsbeiträge unabhängig vom Einkommen) und später nicht mehr in die GKV gelassen wurden. Letztlich sogar durch ein „Aufnahmenverbot“(!!!!) für Menschen älter 55 Jahre.

    Die dazu immer wieder geäußerten „Begründungen“ und „Beschuldigungen“ waren und sind hahnebüchend und in der Regel unwahr.

    Ganz abgesehen von Art. 3 GG – „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“.

    Es ist nun sonderbar, dass Selbstständigenverbände zusammen mit der Politik nur GKV-Probleme besprechen und die PKV-Probleme einfach kein Gehör finden. Welche Diskriminierungen und Bandmarkungen durch die PKV vorgenommen werden, bleiben ohne Reaktion in der Politik.

    Darüber sollten alle mal nachdenken, die sich andersherum auch „Solidarität“ für ihr eigenes Problem wünschen.

    • Andreas Lutz sagt:

      Hallo Herr Stöckel,
      bei BAGSV und auch beim VGSD e.V. haben wir sowohl die Probleme der GKV- als auch PKV-versicherten Selbstständigen im Blick, wenn auch die Mehrheit der Selbstständigen „freiwillig GKV-versichert“ ist. In diesem Bereich konnten wir durch das GKV-VEG einen großen Erfolg erziehen und im Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislatur ist eine weitere Senkung der Mindestbeiträge für Selbstständige geplant.
      An den PKV-Beiträgen etwas zu ändern ist leider noch schwieriger, denn es handelt sich ja um privat eingegangene Verträge.
      Andreas Lutz

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