20. August 2021

BAGSV-Wahlprüfstein Nr. 4: zum Thema Grundrente für Selbstständige

Wie stehen die für den Bundestag kandidierenden Parteien zu den für uns Selbständige wichtigsten politischen Anliegen? – Im Frühjahr haben wir BAGSV-Verbände acht gemeinsame Wahlprüfsteine entwickelt und an alle (auch kleinere) Parteien geschickt. Jetzt veröffentlichen wir die uns vorliegenden Antworten. (Von der AfD haben wir trotz mehrfacher Erinnerungen keine erhalten.) In einer Serie veröffentlichen wir werktäglich die Antworten auf eine unserer Fragen.

Wahlprüfstein Nr. 4:

Die Grundrente setzt langjährige DRV-Beiträge voraus. Selbstständige, die ein Leben lang hart gearbeitet, aufgrund vorgegebener Rahmenbedingungen aber privat vorgesorgt haben, werden von der aus Steuergeldern finanzierten Subvention ausgeschlossen. Wie werden Sie diese Ungleichbehandlung beseitigen?

Antworten der CDU/CSU

Wenn ein Selbstständiger sein Leben lang hart gearbeitet und außerhalb der Rentenversicherung vorgesorgt hat, sollte er oder sie im besten Fall nicht auf Grundsicherungsleistungen im Alter angewiesen sein. Siehe weiterhin unsere Antwort auf Frage 2.

Antworten der Grünen

Neben der Einbeziehung von nicht abgesicherten Selbstständigen in die gesetzliche Rente, die einen hohen Pfändungs- und Insolvenzschutz bietet, wollen wir GRÜNE für die zusätzlichen private Altersvorsorge mit einem öffentlich organisierten Bürger*innenfonds eine Alternative zur gescheiterten Riesterrente schaffen. Hierdurch können Sparer deutlich kostengünstiger als in privaten Riesterverträgen in einem breit diversifizierten Portfolio an den Kapitalmärkten für das Alter vorsorgen. Dieser soll auch für Selbstständige offenstehen und muss ein Schutzniveau vor Insolvenz und Pfändung wie andere Altersvorsorgeprodukte genießen.

Antworten der SPD

Es ist ein großer Erfolg der SPD, dass wir die Grundrente gegen viele Widerstände als wesentliche Leistung der gesetzlichen Rente etabliert haben. Die Grundrente ist allerdings keine neue Rentenart. Sie regelt einen Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährig Versicherte, die trotz langer Beitragszeiten von mindestens 33 Jahren aufgrund ihrer niedrigen Einkommen eine sehr kleine Rente haben. Das gesetzliche Rentensystem ermöglicht schon jetzt eine freiwillige Mitgliedschaft. Zukünftig wollen wir jedoch das aktuelle System zu einer Erwerbstätigenversicherung ausbauen. Mit der Einführung der Erwerbstätigenversicherung wird die Grundrente automatisch auch allen Selbständigen zustehen. Das Ziel ist aber die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt so zu gestalten, dass aufgrund eines soliden Einkommens die zukünftigen Renten in einer Höhe erarbeitet werden können, in der sie nicht bezuschusst werden müssen. 

Antworten der FDP

Die Grundrente mit ihren Mindestbeitragszeiten überzeugt uns nicht. Wir Freie Demokraten wollen eine Basis-Rente einführen. Wer gearbeitet und eingezahlt hat, muss im Alter immer mehr als die Grundsicherung haben und auch mehr als Menschen, die nicht gearbeitet und eingezahlt haben. Das erreichen wir durch einen Freibetrag bei der Grundsicherung im Alter für Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Beantragung und Auszahlung der Basis-Rente wollen wir unter dem Dach der Rentenversicherung zusammenführen. Der Gang zum Sozialamt entfällt, Altersarmut wird fair und gezielt bekämpft.

Antworten der Linken

Bereits heute können Selbstständige, die im Rahmen der selbst gewählten Antragspflichtversicherung Beiträge an die GRV abführen, einen Anspruch auf die sogenannte „Grundrente“ erhalten. Unabhängig davon spricht sich DIE LINKE, wie oben ausgeführt, für den Umbau der GRV zu einer Erwerbstätigenversicherung aus. Die GRV sichert, anders, als es bei kapitalgedeckten Formen der Altersvorsorge üblich ist, neben dem (versicherungsrechtlichen) Risiko der Langlebigkeit auch das Risiko der Invalidität (Erwerbsminderungsrente) sowie das des Todes (Hinterbliebenenrente) ab. Außerdem beinhaltet sie Leistungen des Solidarausgleichs (z. B. Bewertung von Kindererziehungszeiten und die von Ihnen erwähnte sogenannte Grundrente). Durch die Einbeziehung aller Selbstständiger in die GRV hätten konsequenterweise somit auch alle Selbstständigen – solange sie die auch für Arbeitnehmer geltenden Zugangsvoraussetzungen erfüllen – einen Anspruch auf die sogenannte Grundrente. 

Antwort der Freien Wähler

Die Grundrente hat für uns grundlegende Konstruktionsfehler. So stehen den erwarteten 1,3 Milliarden Euro für die Rente selbst Kosten von 400 Millionen Euro an Verwaltungskosten entgegen. Auch die vorgeschriebenen Mindestbeitragsjahre und die Mindesteinkommensvorgaben sind nicht nur für viele Selbstständige, sondern auch für viele Frauen, welche lange Zeit Erziehungsarbeit geleistet haben nicht zu erfüllen. Die Grundrente muss in der nächsten Legislaturperiode dringend hinsichtlich der Zugangsbeschränkungen überarbeitet werden. 

Antwort von Volt

Wir werden nach der Bundestagswahl mit detaillierten, neuen Konzepten zur Rentenversicherung für abhängig und selbständig Beschäftigte entwickeln.

Antwort der Piraten

Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständischen Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst werden zu einer Rentenkasse zusammengeführt. Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge werden zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet. Keine Berufsgruppe wird ausgenommen, die Bemessungsgrenze soll entfallen. In die Rentenkasse zahlen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig ein. Die Beiträge von Selbstständigen werden sich an ihren jeweiligen Unternehmenszahlen orientieren, sodass diese in ihrer Existenz nicht gefährdet werden. Die Rentenbezüge bewegen sich in einem Korridor von Mindest- bis Maximalrente. Die Renten werden jährlich um einen Faktor, der die Inflationsrate berücksichtigt, angepasst. Dieser Faktor berücksichtigt außerdem die Änderung weiterer Kosten, wie zum Beispiel Gesundheitskosten. Die staatliche Rentenkasse verwaltet sich eigenverantwortlich, ohne direkten Zugriff durch den Staat. Der Staat schafft den gesetzlichen Rahmen. Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden! Für Pensionsansprüche soll der Gesetzgeber eine entsprechende Übergangslösung ausarbeiten. Eine private Versicherung, um einen höheren Standard als bei der Maximalrente zu gewährleisten, soll weiterhin möglich sein. Für diejenigen, die sich dies leisten können, statt für die, die ohnehin schon wenig haben und damit privat aufstocken sollen.

Ein Kommentar

  1. Ulrike Vater sagt:

    Da ist die SPD so stolz über die Einführung der Grundrente, aber die, die wirklich ganz wenig haben, wie z.B. Künstler, haben oft keinen Anspruch darauf. Die Grundrente bekommt man nur, wenn man mindestens 30 Prozent des durchschnittlichen Nettogehaltes verdient. Und das schaffen die allerwenigsten Künstler, jedenfalls die, die ich kenne. Und die haben auch ihr Leben lang gearbeitet. Die meisten Künstler nagen also auch noch im Alter am sogenannten Hungertuch.
    Die Idee ist gut gemeint, aber leider schlecht umgesetzt und erfordert meiner Ansicht nach eine Nachbesserung.
    Es würde mich interessieren, was die Parteien zu dieser unsinnigen Zugangsbeschränkung sagen.

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